Informationen für Eltern
FAQ
Eltern, die familienpsychologisch begutachtet werden (z. B. im Rahmen eines Sorgerechts- oder Umgangsverfahrens), befinden sich oft in einer belastenden und ungewissen Situation. Daher habe ich hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Eine familienpsychologische Begutachtung dient dem Familiengericht zur Entscheidungsfindung in Fragen wie:
- Wer soll das Sorgerecht ausüben?
- Wie sollen Umgangskontakte geregelt werden?
- Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Die Gutachterin ist neutral und unabhängig. Ziel der Begutachtung ist es, fachlich fundierte Einschätzungen zum Kindeswohl und den familiären Beziehungen zu geben.
- Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch das Gericht.
- Grundlage ist ein gerichtlicher Beschluss, in dem die Fragestellungen für die Gutachterin formuliert sind.
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Begutachtung steht stets die Frage: Was ist im besten Interesse für das Kind? Dafür werden u. a. folgende Aspekte näher betrachtet:
- Bindungen und Beziehungen des Kindes
- Erziehungsfähigkeiten der Eltern
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern
- Kindliche Bedürfnisse und Wünsche (je nach Alter)
- Belastungsfaktoren und Ressourcen im Familiensystem
Der Ablauf kann leicht variieren, enthält aber in der Regel:
- Einladung und Erstkontakt
Informationen zum Verfahren, Klärung von Rahmenbedingungen. - Explorationsgespräche
Einzelgespräche mit beiden Elternteilen (und ggf. weiteren Bezugspersonen) - nach Möglichkeit: Gemeinsame Elterngespräche zum Finden einer gemeinsamen Lösung
- Gespräche mit dem Kind / den Kindern
mit kindgerechten Methoden, je nach Alter und Entwicklungsstand - Beobachtungen
z. B. begleitete Interaktionen zwischen Eltern und Kind - Testdiagnostik (nur bei Bedarf)
- Auswertung, schriftliche oder mündliche Gutachtenerstellung
Fachliche Analyse, Formulierung von Empfehlungen für das Gericht. - Mündliche Erläuterung vor Gericht (ggf.)
Die Gutachterin kann zur Verhandlung geladen werden.
Kindeswohl ist ein rechtlicher und psychologischer Begriff. Es meint u. a.:
- Schutz vor körperlicher und seelischer Gefährdung
- Stabile, verlässliche Bezugspersonen
- Förderung in Entwicklung und Bildung
- Emotionale Sicherheit, Zuwendung, Bindung
- Berücksichtigung altersgerechter Bedürfnisse und Perspektiven
- Seien Sie offen und ehrlich. Es geht nicht darum, „perfekt“ zu wirken, sondern reflektiert und kooperationsbereit.
- Kindzentrierung zeigen. Stellen Sie die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt – nicht eigene Kränkungen oder Konflikte.
- Respektvoll bleiben. Auch wenn es schwierig ist: Abwertungen des anderen Elternteils sind problematisch.
Keine Angst vor Fehlern. Jeder hat Schwächen – entscheidend ist, wie Sie damit umgehen
- Kinder zu befragen oder zu beeinflussen („Was hast du gesagt?“ / „Sag, dass du lieber bei mir bist.“)
- Abwertungen, Unterstellungen oder Drohungen gegenüber dem anderen Elternteil
- Das Gutachten oder die Gutachterin als „Gegner“ zu betrachten
- Die Gutachterin erstellt ein schriftliches Gutachten und übermittelt es dem Gericht oder trägt das Gutachten mündlich im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung vor.
- Das Gericht entscheidet auf Grundlage aller Informationen – nicht ausschließlich des Gutachtens. Dazu gehören auch die Einschätzungen des Jugendamtes, der Verfahrensbeistandschaft und ggf. anderen Gutachtern.
- Sie haben die Möglichkeit, über Ihren Anwalt dazu Stellung zu nehmen.